1. Präambel
Die Norman Jandali Ortungstechnik nachfolgend Standort Hamburg-Ostsee genannt, Ellerneck 69A, D-22149 Hamburg. Wir arbeiten als Dienstleistungs- und Notfallorganisation für die Ortung von Rohrleitungen und Rohrleitungsschäden.
Diese AGB sind Vertragsbestandteil zu einem Dienstleistungsauftrag.
Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Verbraucher oder Unternehmen.
AGB des Auftraggebers werden anstelle dieser AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Standort Hamburg-Ostsee deren Geltung anstelle dieser AGB ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsangebote
Das Vertragsangebot des Standort Hamburg-Ostsee ist bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsangebots sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ein Vertrag ist erst dann geschlossen, wenn eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung durch den Standort Hamburg-Ostsee erfolgt. Dies gilt auch für Nachtragsleistungen, die in einem beauftragten Vertragsangebot nicht enthalten sind.
3. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftraggeber und vom Standort Hamburg-Ostsee vereinbart sind. Dem Charakter einer Notfallorganisation entsprechend werden Aufträge schnellstmöglich entsprechend der gegebenen Kapazitätssituation und der verabredeten auftragsindividuellen Termine abgewickelt. Beruht die Überschreitung einer vereinbarten Ausführungsfrist nach Beauftragung auf einem Umstand, der nicht vom Standort Hamburg-Ostsee zu vertreten ist, trägt der Auftraggeber die dadurch verursachten Mehrkosten. Dies gilt auch, wenn die Überschreitung einer Ausführungsfrist durch zusätzliche Leistungen bedingt ist, mit denen der Standort Hamburg-Ostsee während der Ausführung der vertraglichen Leistungen vom Auftraggeber beauftragt worden ist. Ist ein Zugang zu den zur Ausführung der Auftragsleistungen notwendigen Räumlichkeiten im Innenbereich oder zu den Flächen im Außenbereich trotz Terminvereinbarung nicht gewährleistet, sind also Bedingungen und Umstände eingetreten, die der Standort Hamburg-Ostsee nicht zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber die hierdurch verursachten Mehrkosten.
4. Leistungserfolg und Mängelanspruch des Auftraggebers
Der Auftraggeber erteilt dem Standort Hamburg-Ostsee im Rahmen eines Dienstvertrages einen Auftrag, auf dessen Basis der Standort Hamburg-Ostsee tätig wird. Steht zu diesem Zeitpunkt nur der Schadenort, aber noch kein konkreter Termin für die Erbringung der Dienstleistung fest, so übernimmt der Standort Hamburg-Ostsee die Terminvereinbarung auf Basis der vom Auftraggeber genannten Kontaktdaten. Bei Aufwendigen Terminvereinbarungen behält sich Standort Hamburg-Ostsee vor, den Aufwand in Rechnung zu stellen.
Im Anschluss erbringt der Standort Hamburg-Ostsee die entsprechend dem erteilten Auftrag geschuldete Leistung mit geschultem Messtechniker als Spezialisten ein. Diese verfügen jeweils über mit entsprechend hochwertigen Messinstrumenten ausgestattete Messfahrzeuge, die die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen, treffgenauen Ortung deutlich erhöhen. Ein erfolgreiches Ergebnis kann jedoch nicht in jedem Einzelfall garantiert werden. Die Vergütung ist daher nicht erfolgsabhängig.
Die im Messprotokoll ausgewiesenen Feststellungen sind die zum Zeitpunkt der Erstellung des Protokolls vorliegenden Fakten, die nur als momentan bestehende Tatsache ihre Gültigkeit haben, aber nicht über den Messzeitpunkt hinaus.
Dem Auftraggeber obliegt es, erkennbare Mängel innerhalb der Frist von 10 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist der schriftlichen Anzeige eines offensichtlichen Mangels versäumt, entfällt dem Grunde nach jede Gewährleistungsverpflichtung seitens des Standort Hamburg-Ostsee. Mängelansprüche des Auftraggebers entfallen auch dann, wenn der Standort Hamburg-Ostsee für die vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich vom Auftraggeber, dessen Versicherer oder Sachverständigen angewiesenes Material verwendet oder ein vom Auftraggeber, dessen Versicherer oder Sachverständigen gewünschtes Verfahren anwendet, hierdurch die Leistungserbringung ganz oder teilweise beeinträchtigt wird und deswegen zuvor erfolglos Bedenken gegenüber dem Auftraggeber angemeldet hat. Ebenso entfallen Mängelansprüche soweit der Standort Hamburg-Ostsee für die auszuführenden Leistungen auf Verlangen des Auftraggebers dessen Personal einsetzen muss und der Standort Hamburg-Ostsee deswegen zuvor erfolglos Bedenken gegenüber dem Auftraggeber angemeldet hat. Um weitere Schäden auszuschließen ist, nach der Reparatur eines durch den Standort Hamburg-Ostsee lokalisierten Schadens auf einer Druckleitung, vom ausführenden Handwerker eine Druckprüfung durchzuführen.
Sollten durch den Standort Hamburg-Ostsee Eingriffe an der Trinkwasserinstallation erfolgt sein, sind die Leitungen bauseits, gemäß geltenden Normen und Vorschriften sowie den aktuellen anerkannten Regeln der Technik, ausreichend zu spülen/desinfizieren. Sollte die Befüllung einer Heizungsanlage durch den Standort Hamburg-Ostsee erforderlich werden, geschieht dies lediglich zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit. Eine ordnungsgemäße Befüllung gemäß geltenden Normen und Vorschriften sowie den aktuellen anerkannten Regeln der Technik, ist bauseits zu veranlassen.
5. Haftung
Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Fälle vorsätzlicher oder grob fährlässiger Schadensverursachung.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit der Schaden durch den Standort Hamburg-Ostsee nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern die verletzte Pflicht nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Es besteht für den Standort Hamburg-Ostsee ein Haftungsausschluss in der Tätigkeitsausübung auch dann, wenn bei sach- und bestimmungsgemäßer Bedienung von Einrichtungen in der Folge ein Schaden eintritt. Für Schäden, die im Zusammenhang mit den Untersuchungen am Untersuchungsobjekt, insbesondere an Rohrleitungen, sowie hiermit verbundene Folgeschäden am Eigentum des Auftraggebers oder eines Dritten, haften wir nur im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. bei Vorsatz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Eine Grabungsgewähr besteht grundsätzlich nicht. Sollte in Einzelabsprache eine Grabungsgewähr vereinbart worden sein, muss dies durch den Standort Hamburg-Ostsee bestätigt sein. In diesem Fall übernimmt Standort Hamburg-Ostsee die Gewähr, dass sich an der gekennzeichneten Stelle ein Leitungsleck befindet. Ist dies nicht der Fall, so erstattet der Standort Hamburg-Ostsee die nachgewiesenen Aufwendungen für die Grabung, jedoch max. € 1000,- zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. Mehrwertsteuer. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen vom Standort Hamburg-Ostsee.
Ergeben sich Schadenersatzansprüche von Auftraggebern aus der Durchführung eines Leckortungsauftrages vor Ort, so haftet der Standort Hamburg-Ostsee mit dessen Versicherung.
6. Sicherheitsvorschriften
Der Auftraggeber hat dem Standort Hamburg-Ostsee über bestehende Sicherheitsvorkehrungen und - Vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften vor Auftragsdurchführung zu
unterrichten, soweit diese nicht unmittelbar mit der beauftragten Leistung verbunden sind. Für Schäden aller Art, die aufgrund der fehlenden Information von Seiten des Auftraggebers durch den Standort Hamburg-Ostsee verursacht sind, haftet der Standort Hamburg-Ostsee nicht.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen eventuell notwendigen Unterlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Berechnungen u. ä. sind dem Standort Hamburg-Ostsee vom Auftraggeber unentgeltlich vor der Ausführung zu übergeben. Für notwendige Sicherheitseinrichtungen sorgt bauseits der Auftraggeber bzw. der durch ihn Bevollmächtigte. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin dem Standort Hamburg-Ostsee in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrags erforderlich sind, insbesondere durch Information über technische und branchenspezifische Besonderheiten und die Beschaffenheit des Objekts. Für behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse bzw. Befreiungen hat in jedem Fall der Auftraggeber Sorge zu tragen. Der Auftraggeber benennt dem Standort Hamburg-Ostsee vor Ausführung der vertraglichen Leistungen die für die Unterzeichnung des Messprotokolls bevollmächtigten Personen. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen vom Standort Hamburg-Ostsee schriftlich nachzuweisen. Die Bevollmächtigten des Auftraggebers stehen dem für Auskünfte und Informationen zu den in Ziffer 6. aufgeführten Sicherheitsvorschriften zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter vom Standort Hamburg-Ostsee zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Schadenort vor Ort haben und das auf seine Kosten Heizung, Beleuchtung, Strom, Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse zur Verfügung gestellt werden.
Handelt der Standort Hamburg-Ostsee im Auftrag eines Dritten wie z.B. eines Kunden des Auftraggeber, so stellt dieser sicher, dass die Bedingungen im Sinne der definierten Mitwirkungspflichten gegeben sind. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Aufgaben im Rahmen individueller Vereinbarungen an den Standort Hamburg-Ostsee zu übertragen. In diesen Fällen wird der Standort Hamburg-Ostsee für diesen Kunden tätig und es gelten für die Mitwirkungspflichten die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Die Regelungen für die Erbringung der Ortungs-Dienstleistung bleiben davon unberührt.
8. Abtretung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen vom Standort Hamburg-Ostsee und in Ansehung des Schadens die ihm als Versicherungsnehmer aus seinem Versicherungsvertrag gegenüber dem Versicherungsgeber zustehenden Leistungsansprüche in Höhe der Kosten, die der Standort Hamburg-Ostsee für die von ihr durchgeführten Leistungen beansprucht, erfüllungshalber abzutreten.
9. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungsbeträge/-positionen verstehen sich immer, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. Mehrwertsteuer. Die regulären Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten werden Zuschläge berechnet. Im Falle einer nicht erfolgten Preisabsprache findet die zur Zeit der Auftragserteilung gültige Standardpreisliste vom Standort Hamburg-Ostsee Anwendung. Diese kann jederzeit vom Auftraggeber beim Standort Hamburg-Ostsee abgerufen werden.
Der Rechnungsbetrag wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit dem Zeitpunkt des Abschlusses der erbrachten Leistung lt. Messprotokoll innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Der Standort Hamburg-Ostsee kann vom Auftraggeber für in sich abgeschlossene Teile der beauftragten Leistung Abschlagszahlungen für die durch den Standort Hamburg-Ostsee erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen. Rechnungsbeanstandungen muss der Auftraggeber unverzüglich aber spätestens innerhalb 10 Tagen und schriftlich gegenüber dem Standort Hamburg-Ostsee erheben. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung sind sämtliche Forderungen vom Standort Hamburg-Ostsee ohne jeden Abzug sofort fällig. Der Standort Hamburg-Ostsee ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe der jeweils üblichen gültigen Banksätze für kurzfristige Kredite zu berechnen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, belaufen sich die Zinsen auf mindestens 7 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ist der Auftraggeber ein Unternehmer, auf mindestens 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
10. Kündigung
Der Auftraggeber hat ein freies Recht zur Kündigung nach § 649 BGB. Bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme einer Kündigung bereits erbrachte Leistungen sind vertragsgemäß abzurechnen. Der Anspruch einer Vergütung für Leistungen, die der Standort Hamburg-Ostsee in Folge der Kündigung nicht mehr erbringen kann, wird pauschal mit 20% des vertraglichen Gesamtpreises berechnet. Der Standort Hamburg-Ostsee ist berechtigt in begründeten Fällen einen höheren als den pauschalen Vergütungsanspruch geltend zu machen.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag und seiner Durchführung der Sitz des Standort Hamburg-Ostsee. Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Datenschutz
Der Standort Hamburg-Ostsee ist berechtigt, alle im Rahmen der geschäftlichen Verbindung zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.
13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Klauseln beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen Klauseln dieser AGB und der übrigen Vertragsbestandteile nicht
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
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